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Allgemeine Informationen zur Verfügbarkeit der Belege im Rahmen des Steuer-Abrufs und der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt).

Aktuell werden für die Steuerbürger grundsätzlich die folgenden Informationen für die vorausgefüllte Steuererklärung zur Verfügung gestellt:
    • Name
    • Geburtsdatum
    • Religion
    • Anschrift
    • Bankverbindung
    • Lohnsteuerbescheinigung(en) des Arbeitgebers
    • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
    • Beiträge zu Rürup- und Riester-Verträgen
    • Rentenbezugsmitteilungen
    • Lohnersatzleistungen
    • Beiträge für Vermögenswirksame Leistungen
  • Da diese Daten von verschiedenen Quellen übermittelt werden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Daten alle zur selben Zeit zur Verfügung stehen sehr gering. Als Faustregel gilt, wenn Ihnen ein entsprechender Beleg in Papierform vorliegt, zum Beispiel die Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers, steht diese auch zum Abruf im Verfahren der vorausgefüllten Steuererklärung zur Verfügung.
     
    Bitte beachten Sie, dass Sie weiterhin verpflichtet sind die Daten Ihrer Einkommensteuererklärung auf Richtigkeit zu prüfen, da Sie für die übermittelten Daten haftbar sind.