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Für eine unterstützte, ausländische Person wird die Eingabe einer deutsche Steuer-Identifikationsnummer verlangt.

Sie unterstützen eine im Ausland ansässige Person, die keine deutsche Steuer-Identifikationsnummer hat? Die Software gibt in diesem Fall im Erfassungsdialog der Unterstützung Bedürftiger bei der Überprüfung der Eingaben die folgende Meldung aus:

„Bitte erfassen Sie die Identifikationsnummer der unterstützten Person.

Diese Angabe ist grundsätzlich eine Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung des Unterhalts.

Sie können diesen Hinweis ignorieren, wenn die unterstützte Person im Ausland lebt und keine deutsche Identifikationsnummer hat.“

Die Übertragung per ELSTER ist trotz dieses Hinweises möglich, da diese Meldung in einem solchen Fall durch einen Klick auf die Schaltfläche „Diesen Fehler ignorieren“ ignoriert werden kann. Bei in Deutschland ansässigen Personen handelt es sich allerdings um eine Pflichtangabe.