In der Software gab es mit einer bestimmten Version bei der Datenübernahme eine Unstimmigkeit, bei der eine falsche Option gesetzt wurde. Wir bitten dies zu entschuldigen. Bitte prüfen Sie in den Dialogen der erfassten Kinder, ob die Option „Es bestand nach ausländischem Recht Anspruch auf Leistungen für Kinder“ gesetzt ist und entfernen Sie diese.
Anschließend wird die Günstigerprüfung zwischen Kinderfreibeträgen und Kindergeld wieder korrekt von der Software berücksichtigt.