Viele Fragen (und Antworten darauf) sind bereits bekannt. Folgen Sie einfach den Links oder nutzen Sie die leistungsfähige Such-Funktion

Trotz der Angabe aller inländischen Steuerbescheinigungen, gibt die Software nicht alle Kapitalerträge auf der Anlage KAP aus.

Wenn die vollständig erfassten Steuerbescheinigungen den korrekten oder einen zu geringen Steuereinbehalt aufweisen, bleibt die Erstellung der Anlage KAP beispielsweise aus oder es werden nur bestimmte inländische Kapitalerträge erklärt. Dies ist aufgrund der Steuer-Gesetze legitim.

Wenn Sie dennoch alle inländischen (gegebenenfalls zu Ihrem Nachteil) erklären möchten, beantworten Sie in den Erfassungsdialogen der jeweiligen bislang nicht erklärten Bescheinigung die ganz unten angezeigte Frage „Wird die Überprüfung des Steuereinbehalts beantragt?“ mit „Ja“.