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Ursachen für Abweichungen der Berechnung der Zulagen zur Riester-Rente.

Es kann vorkommen, dass die Berechnung der Zulagen des Programms von den Werten im Steuerbescheid abweicht. Bei der Erfassung der Daten sind die folgenden Punkte zu beachten, damit eine korrekte Berechnung möglich ist.

Art der Begünstigung:

  • Im ersten Schritt stellt sich die Frage nach der Art der Begünstigung. Hier ist es grundsätzlich erforderlich, dass eine unmittelbare Begünstigung vorliegt. Bei Ehepaaren ist es ausreichend, wenn einer der Ehepartner unmittelbar begünstigt ist.

    Unmittelbar begünstigt sind alle Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine genaue Auflistung finden Sie über den Punkt „mehr“ in der Eingabehilfe der Riester-Rente im rechten Bereich der Software.

Bemessungsgrundlage: 

  • Wenn eine unmittelbare Begünstigung vorliegt, ist im nächsten Schritt die Angabe der Bemessungsgrundlage erforderlich. Bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer handelt es sich um die beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne der Rentenversicherung des Vorjahres (wenn also beispielsweise die Steuererklärung für das Jahr 2016 erstellt wird, werden die Einnahmen des Jahres 2015 benötigt). In der Regel entspricht dieser Betrag dem Wert in Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung des jeweiligen Jahres. Je nach Höhe des Gehalts kann dies aber auch abweichen.

    Den korrekten Betrag finden Sie auf der Meldung zur Sozialversicherung des entsprechenden Jahres, welche Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.

    Wichtiger Hinweis:

    Die Eingabe dieses Wertes ist für eine korrekte Berechnung zwingend erforderlich, da basierend auf diesem Betrag die Ermittlung des Mindesteigenbeitrags erfolgt. Ohne diesen wird es bei der Berechnung zu einer Abweichung kommen. 

Angaben zur Kinderzulage:

  • Wenn Sie Kinder haben, so sind diese bei der Berechnung der Zulagen ebenfalls gesondert zu erfassen. Die bereits erfassten Daten zu Kindern im Bereich der persönlichen Daten werden nicht automatisch übernommen. Die entsprechenden Angaben sind im Unterdialog „Es ist mindestens ein Kind vorhanden, für das es eine Kinderzulage gibt.“ zu erfassen. 

    Wichtiger Hinweis:

    Grundsätzlich wird die Kinderzulage immer bei der Mutter der Kinder berücksichtigt. Wenn die Mutter keinen eigenen Vertrag besitzt oder die Kinderzulage aus anderen Gründen beim Vater berücksichtigt werden soll, so sind die Angaben zur Übertragung der Kinderzulage ebenfalls in diesem Dialog zu erfassen.

Diese Auskunft erfolgt unter der gebotenen Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass keinerlei Haftung für die Richtigkeit gegeben werden kann. Diese Anleitung stellt keine steuerliche Beratung dar oder kann sie ersetzen, wenden Sie sich hierfür an ihren Steuerberater.