Derzeit kann es sein, dass eine steuerpflichtige Person im Rahmen der Steuererklärung bis zu drei unterschiedliche steuerrelevante Nummern erfassen muss. Dies sind TIN, eTIN und Steuernummer.
TIN (Steuer-Identifikationsnummer):
TIN steht für Taxpayer Identification Number. Diese 11stellige Nummer wird jedem Bundesbürger zugewiesen und wird ein Leben lang behalten. Diese Nummer ist im Programm in den persönlichen Daten des Steuerpflichtigen, der Ehefrau und der Kinder anzugeben.
Steuernummer:
Hierbei handelt es sich um die altbekannte Steuernummer, welche Ihnen durch das für Sie zuständige Finanzamt zugeteilt wurde. Die Steuernummer ist, auch wenn bereits eine TIN vorliegt, weiterhin im Rahmen der Steuererklärung anzugeben. Die Erfassung erfolgt unter „Persönliches > Steuernummer und Finanzamt“. Falls Sie noch keine Steuernummer haben, setzen Sie bitte die Option zur Neubeantragung der Steuernummer.
eTIN:
Die eTIN wird durch Ihren Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen, wenn diesem Ihre TIN nicht bekannt ist. Unter dieser Nummer wurden die Lohnsteuerdaten elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt. Dem entsprechend erfolgt die Erfassung der eTIN im Programm ebenfalls in der Lohnsteuerbescheinigung. Da sich die eTIN aus den persönlichen Daten zusammensetzt, wird das Feld in der Regel mit der korrekten eTIN automatisch von der Software befüllt.