Um den Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26, 26a und / oder 26b EStG in Anspruch nehmen zu können ist es erforderlich, dass Sie mit einer entsprechenden Tätigkeit Einnahmen erzielt haben. Wenn dies der Fall ist, können diese Einnahmen im Programm erfasst und der Freibetrag in Anspruch genommen werden.
Die Erfassung der Einnahmen ist davon abhängig, ob die Aufwandsentschädigung im Rahmen Ihrer nichtselbständigen Tätigkeit gezahlt wurde – also im Bruttoarbeitslohn der Lohnsteuerbescheinigung enthalten ist – oder ob es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt.
Handelt es sich beispielsweise um Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit, so finden Sie in diesem Dialog einen Unterdialog mit der Bezeichnung „Nebenberufliche Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26, 26a und 26b EStG“. Über diesen können die Einnahmen erfasst werden. Die Berücksichtigung des Freibetrags erfolgt dann automatisch. Erfolgte die Zahlung im Rahmen der nichtselbständigen Tätigkeit finden Sie Erfassungsmöglichkeit für steuerfreie Aufwandsentschädigungen im Unterdialog „Sonstige Angaben zum Arbeitslohn“ des Arbeitnehmers.