Geben Sie, unabhängig welcher der beiden Partner verstorben ist, in den persönlichen Daten des Steuerpflichtigen / Ehemanns den Familienstand „verwitwet“ und das Datum im Veranlagungsjahr an.
Unterhalb des Geburtsdatums des jeweiligen Partners haben Sie anschließend die Möglichkeit das entsprechende Sterbedatum zu erfassen.