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Wie werden die Werbungskosten zu den Versorgungsbezügen korrekt erfasst?

Wenn Sie über die Lohnsteuerbescheinigung Versorgungsbezüge beziehen und Ihnen zu diesen Werbungskosten entstanden sind, erfolgt die Erfassung im Bereich der Werbungskosten als Arbeitnehmer. Im Dialog „Arbeitnehmer > Werbungskosten zu Versorgungsbezügen lt. Zeile 8 der Lohnsteuerbescheinigung“ beziehungsweise „Arbeitnehmer > Zu den Versorgungsbezügen lt. Nr. 8 der Lohnsteuerbescheinigung.

Besteht zwischen der Zeile 3 und der Zeile 8 der Lohnsteuerbescheinigung keine Differenz, stellen Sie bitte sicher, dass keine Eintragungen bei den Werbungskosten zu einer aktiven Arbeitnehmertätigkeit vorhanden sind. Andernfalls wird die Berechnung der Software von dem Bescheid des Finanzamts abweichen.