Viele Fragen (und Antworten darauf) sind bereits bekannt. Folgen Sie einfach den Links oder nutzen Sie die leistungsfähige Such-Funktion

Wie wird die Befüllung der Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand geändert?

Die Befüllung der Zeile 51 (zuvor Zeile 11) der Anlage Vorsorgeaufwand basiert auf den erfassten Daten. Wenn Sie beispielsweise eine Lohnsteuerbescheinigung als sozialversicherungspflichtiger Angestellter eingetragen haben, wird in der Zeile automatisch die Ziffer 1 eingetragen. Dies resultiert daraus, dass Sie im Rahmen der Sozialversicherungsbeiträge Zahlungen an Ihre Krankenkasse geleistet haben. Diese führen dazu, dass ein entsprechender Anspruch erworben wurde.




Falls keine Lohnsteuerbescheinigung im Programm erfasst ist, finden Sie im Bereich der „Sonderausgaben“ beziehungsweise den „Allgemeinen Ausgaben“ und dort bei den Versicherungsbeiträgen eine Option zur Befüllung der Zeile 51.




Wenn die Software anhand Ihrer bisherigen Eingaben bereits festgestellt hat, dass ein Anspruch besteht, ist dieses Feld nicht editierbar. Dies gilt beispielsweise für Rentner, welche gesetzlich versichert sind, sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Versorgungsempfänger und deren mitversicherte Ehegatten / Lebenspartner.