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Wie wird die Günstigerprüfung der Kapitalerträge beantragt?

Ab der Version für das Steuerjahr 2012 steht Ihnen im Erfassungsdialog der Kapitalerträge die Option zur Beantragung der Günstigerprüfung zur Verfügung, wenn die Kapitalerträge vollständig erfasst werden.

Bitte beachten Sie, dass die Software diese Auswahl nur auswertet und die Eintragungen in das Formular vornimmt, wenn…

  • …durch das Programm alle Kapitalerträge in der Anlage KAP erklärt werden und
  • …durch die Eintragung für Sie kein finanzieller Nachteil entsteht.

Wenn Sie überprüfen wollen, ob alle von Ihnen erfassten Kapitalerträge auch tatsächlich in der Anlage KAP erklärt werden, betrachten Sie die Berechnung des Software. Hier finden Sie für Sie aufbereitete Aufstellungen.

Die gewohnte Unterstützung zur Beantragung der Günstigerprüfung ist in der Software selbstverständlich weiterhin vorhanden. Wenn die Software feststellt, dass die Beantragung der Günstigerprüfung sinnvoll ist, wird diese auch ohne die Aktivierung der Option beantragt.