Erfassung:
- Die Erfassung der Vorauszahlungen erfolgt über den Dialog „Sonstige Angaben > Steuervorauszahlungen“, getrennt nach Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Formulare:
- Diese Beträge erscheinen nicht in den Formularen, da dem Finanzamt die Höhe der Vorauszahlungen bereits bekannt ist. Die Erfassung ist nur erforderlich, damit das Programm eine korrekte Berechnung des Erstattungs- beziehungsweise Nachzahlungsbetrags durchführen kann.