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Wo werden vom Arbeitgeber gezahlte Abfindungen erfasst?

In der Regel bescheinigt der Arbeitgeber die Abfindung auf der Lohnsteuerbescheinigung des entsprechenden Veranlagungszeitraums. Diese Bescheinigung ist 1 zu 1 in die Software zu übertragen (Eingabebereich „Arbeitnehmer > Lohnsteuerbescheinigung“).

Sobald eine Abfindung per Lohnsteuerbescheinigung erfasst ist, führt das Programm automatisch eine Berechnung nach der so genannten Fünftelregelung (inklusive Günstigerprüfung) durch.

In der programminternen Steuerberechnung finden Sie anschließend die Anlage „Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG (Fünftelregelung)“, auf welcher das Ergebnis der Günstigerprüfung detailliert aufgelistet ist.

Hinweis:

Da die Software grundsätzlich die Günstigerprüfung durchführt, kommt es unter Umständen zu Abweichungen im Vergleich zum amtlichen Steuerbescheid. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Finanzamt zu dem Schluss kommt, dass keine Zusammenballung der Einkünfte vorliegt.

Eine solche Prüfung kann durch die Software nicht geleistet werden, weil hierzu noch umfangreichere Angaben zu den Einkünften des Vorjahres erforderlich sind.